Denkmalgeschützte Windkraftanlagen bei Schünow, Landkreis Teltow-Fläming. Foto: Viviane Taubert, BLDAM
Was haben Schlösser, Gärten oder Grabhügel und Windkraftanlagen gemeinsam? Sie sind alle Denkmale des Landes Brandenburg. Ende 2023 wurden zwei Windkraftanlagen unter Denkmalschutz gestellt und als technische Denkmale und Zeugnisse des beginnenden Windkraftausbaus der frühen 1990er Jahre in die Denkmalliste aufgenommen. Brandenburg ist damit deutschlandweit das erste Bundesland, welches Windrädern den Denkmalstatus verleiht.
Es handelt sich bei den beiden Anlagen um zwei Exemplare vom Typ Enercon E-33, die im Jahr 1993 in Betrieb genommen wurden und in Schünow (bei Zossen) im Landkreis Teltow-Fläming stehen. Vom ehemaligen ersten Windpark Brandenburgs sind heute nur noch diese beiden Windkraftanlagen erhalten, die im Jahr 1992 von einem Privatunternehmer geplant wurden.
Sie haben eine Nabenhöhe von 38 Metern und einen Rotordurchmesser von 33 Metern, damit sind sie wesentlich kleiner als heutige Anlagen. Nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl stieg die Sensibilisierung und die Notwendigkeit umweltverträglicher Energieerzeugung, auch in der DDR entsprechende Entwicklungen zu verfolgen, an. Inzwischen werden die beiden Windenergieanlagen durch den Verein WindKraft Arche e.V. betreut, da sie nach Ablauf ihrer 30-jährigen Betriebserlaubnis nicht mehr für die kommerzielle Stromerzeugung genutzt werden können.
Im Gespräch mit Dr. Viviane Taubert, Fachreferentin für Technik- und Industriedenkmalpflege am BLDAM, erfahren wir etwas über die technischen und denkmalfachlichen Besonderheiten der Windkraftanlagen, über die Entwicklung der Energiegewinnung, und die zukünftige Nutzung der Anlagen. Das Gespräch führte Anne-Marie Graatz, Pressesprecherin am BLDAM.
Sichfeldsimulation der Wirkung geplanter Windenergieanlagen auf die Gutspark und Gutshaus Damitzow (Lkr. Uckermark) umgebende Landschaft. Foto und Visualisierung: T. Volkmann, BLDAM
Denkmalschutz und Denkmalpflege bewahren unser kulturelles Erbe und stehen dabei immer mit anderen gesellschaftlichen Belangen und Interessenkonflikten in Interaktion. Mit dem zunehmenden Klimawandel in den letzten Jahren, der auch direkt auf die Denkmale einwirkt, muss die Denkmalpflege auf die neuen Anforderungen im Rahmen der Klimakrise reagieren. Klimabedingte Schäden an Denkmalen sind schon seit Jahren Thema. Besonders stark betroffen sind die Gartendenkmale, sodass das Land Brandenburg ein Programm zur Erfassung von Schäden und zur Schaffung von Lösungskonzepten aufgestellt hat.
Eisenhüttenstadt, Bahnhofstraße 90, Nebengebäude mit Solarziegeln der Firma Jacobi Walther (Autarq). Foto: M. Wehlisch
Denkmalschutz ist Klimaschutz. Durch die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 2023 wird das deutlich. Ziel ist es, eine Bevorzugung der schadstoffarmen Energieerzeugung zu erreichen. Zusätzlich wird die Auslegung des Spannungsfeldes, welches Denkmale in der Gesetzgebung im Hinblick auf die EU-Richtlinien und Bundesrichtlinien haben, geklärt. Dabei bleibt die Einzelfallprüfung weiterhin notwendig und der Umgebungsschutz rückt als bedeutendes Kriterium der Denkmalpflege noch weiter in den Fokus. Bei der Planung von Windenergieanlagen dient eine Liste von 65 Denkmalen, bei denen eine Prüfung des Umgebungsschutzes vorgenommen wird, als Grundlage. Denkmale außerhalb dieser Übersicht sind nicht betroffen, bei ihnen erfolgt keine Überprüfung. Die vom BLDAM entwickelte Liste wird regelmäßig aktualisiert. Als Beispiele für Denkmale mit einem besonderen Umgebungsschutz können das Kloster Chorin, die Stadt Brandenburg an der Havel und das Schloss Fürstlich Drehna mit Parkanlage genannt werden.
Beispiele denkmalgerechter und problemlos genehmigungsfähiger Anbringung von Solarpaneelen bei Denkmalen. Arbeitsmaterialien zur Denkmalpflege in Brandenburg 4, 2023. Zeichnungen: T. Krause, BLDAM
Vor dem Hintergrund des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) hat das BLDAM ein Heft zu Photovoltaikanlagen herausgegeben, welches eine grundsätzliche Einführung in das Thema ermöglicht und als erste Handreichung zu “Solaranlagen in der Baudenkmalpflege” für die Antragstellung dient und hier heruntergeladen werden kann. Entgegen der öffentlichen Meinung waren schätzungsweise weit über 90% der Anträge von Photovoltaikanlagen auf Denkmalen genehmigungsfähig und wurden bewilligt. Einzelne Nachbesserungen erfolgten mit Unterstützung der Denkmalpflegebehörden. Zukünftige Forschungsabsichten zu Solaranlagen in Denkmalbereichen, wie ganzen Stadtanlagen, sollen gemeinsam mit Kommunen, Gemeinden und Städten entwickelt und weitergeführt werden, damit eine denkmalgerechte und nachhaltige Energieentwicklung erreicht werden kann.
Im Gespräch mit Dr. Andreas Salgo, Referatsleiter der Baudenkmalpflege am BLDAM, erfahren wir, was Denkmalschutz und Denkmalpflege mit dem Klimaschutz zu tun haben, insbesondere die Vereinbarkeit von Denkmalen mit Windkraftanlagen und Solaranlagen und lernen die Liste der Denkmale mit besonderem Raumbezug kennen. Das Gespräch führte Dr. Christof Krauskopf, Pressesprecher des BLDAM.
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur über die denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (VV EED)