064 Wenn der Wind weht

Denkmalgeschützte Windkraftanlagen bei Schünow, Landkreis Teltow-Fläming. Foto: Viviane Taubert, BLDAM

Was haben Schlösser, Gärten oder Grabhügel und Windkraftanlagen gemeinsam? Sie sind alle Denkmale des Landes Brandenburg. Ende 2023 wurden zwei Windkraftanlagen unter Denkmalschutz gestellt und als technische Denkmale und Zeugnisse des beginnenden Windkraftausbaus der frühen 1990er Jahre in die Denkmalliste aufgenommen. Brandenburg ist damit deutschlandweit das erste Bundesland, welches Windrädern den Denkmalstatus verleiht.

Es handelt sich bei den beiden Anlagen um zwei Exemplare vom Typ Enercon E-33, die im Jahr 1993 in Betrieb genommen wurden und in Schünow (bei Zossen) im Landkreis Teltow-Fläming stehen. Vom ehemaligen ersten Windpark Brandenburgs sind heute nur noch diese beiden Windkraftanlagen erhalten, die im Jahr 1992 von einem Privatunternehmer geplant wurden.

Sie haben eine Nabenhöhe von 38 Metern und einen Rotordurchmesser von 33 Metern, damit sind sie wesentlich kleiner als heutige Anlagen. Nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl stieg die Sensibilisierung und die Notwendigkeit umweltverträglicher Energieerzeugung, auch in der DDR entsprechende Entwicklungen zu verfolgen, an. Inzwischen werden die beiden Windenergieanlagen durch den Verein WindKraft Arche e.V. betreut, da sie nach Ablauf ihrer 30-jährigen Betriebserlaubnis nicht mehr für die kommerzielle Stromerzeugung genutzt werden können.

Im Gespräch mit Dr. Viviane Taubert, Fachreferentin für Technik- und Industriedenkmalpflege am BLDAM, erfahren wir etwas über die technischen und denkmalfachlichen Besonderheiten der Windkraftanlagen, über die Entwicklung der Energiegewinnung, und die zukünftige Nutzung der Anlagen. Das Gespräch führte Anne-Marie Graatz, Pressesprecherin am BLDAM.