Denkmalschutz und Denkmalpflege bewahren unser kulturelles Erbe und stehen dabei immer mit anderen gesellschaftlichen Belangen und Interessenkonflikten in Interaktion. Mit dem zunehmenden Klimawandel in den letzten Jahren, der auch direkt auf die Denkmale einwirkt, muss die Denkmalpflege auf die neuen Anforderungen im Rahmen der Klimakrise reagieren. Klimabedingte Schäden an Denkmalen sind schon seit Jahren Thema. Besonders stark betroffen sind die Gartendenkmale, sodass das Land Brandenburg ein Programm zur Erfassung von Schäden und zur Schaffung von Lösungskonzepten aufgestellt hat.
Denkmalschutz ist Klimaschutz. Durch die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 2023 wird das deutlich. Ziel ist es, eine Bevorzugung der schadstoffarmen Energieerzeugung zu erreichen. Zusätzlich wird die Auslegung des Spannungsfeldes, welches Denkmale in der Gesetzgebung im Hinblick auf die EU-Richtlinien und Bundesrichtlinien haben, geklärt. Dabei bleibt die Einzelfallprüfung weiterhin notwendig und der Umgebungsschutz rückt als bedeutendes Kriterium der Denkmalpflege noch weiter in den Fokus. Bei der Planung von Windenergieanlagen dient eine Liste von 65 Denkmalen, bei denen eine Prüfung des Umgebungsschutzes vorgenommen wird, als Grundlage. Denkmale außerhalb dieser Übersicht sind nicht betroffen, bei ihnen erfolgt keine Überprüfung. Die vom BLDAM entwickelte Liste wird regelmäßig aktualisiert. Als Beispiele für Denkmale mit einem besonderen Umgebungsschutz können das Kloster Chorin, die Stadt Brandenburg an der Havel und das Schloss Fürstlich Drehna mit Parkanlage genannt werden.
Vor dem Hintergrund des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) hat das BLDAM ein Heft zu Photovoltaikanlagen herausgegeben, welches eine grundsätzliche Einführung in das Thema ermöglicht und als erste Handreichung zu “Solaranlagen in der Baudenkmalpflege” für die Antragstellung dient und hier heruntergeladen werden kann. Entgegen der öffentlichen Meinung waren schätzungsweise weit über 90% der Anträge von Photovoltaikanlagen auf Denkmalen genehmigungsfähig und wurden bewilligt. Einzelne Nachbesserungen erfolgten mit Unterstützung der Denkmalpflegebehörden. Zukünftige Forschungsabsichten zu Solaranlagen in Denkmalbereichen, wie ganzen Stadtanlagen, sollen gemeinsam mit Kommunen, Gemeinden und Städten entwickelt und weitergeführt werden, damit eine denkmalgerechte und nachhaltige Energieentwicklung erreicht werden kann.
Im Gespräch mit Dr. Andreas Salgo, Referatsleiter der Baudenkmalpflege am BLDAM, erfahren wir, was Denkmalschutz und Denkmalpflege mit dem Klimaschutz zu tun haben, insbesondere die Vereinbarkeit von Denkmalen mit Windkraftanlagen und Solaranlagen und lernen die Liste der Denkmale mit besonderem Raumbezug kennen. Das Gespräch führte Dr. Christof Krauskopf, Pressesprecher des BLDAM.
Transkript der Folge zum Nachlesen
Weiterführende Links
Solaranlagen in der Baudenkmalpflege. Arbeitsmaterialien zur Denkmalpflege in Brandenburg 4, 2023
Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz – BbgDSchG)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur über die denkmalrechtliche Erlaubnisfähigkeit von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (VV EED)
Fragen und Antworten zu Windenergieanlagen
Karte Denkmale mit besonderem Raumbezug
Geodaten zu Denkmalen mit besonderem Raumbezug (download als komprimierter Ordner)
Weitere Informationen zu Windenergieanlagen