Wie wird etwas zum Denkmal? Diese Frage wird derzeit immer öfter gestellt. Auf der Denkmalliste landen mittlerweile immer jüngere Bauten, deren Alter sie gar nicht wie ein Denkmal wirken lässt. Warum kann etwas aus den 1990er Jahren schon Denkmal sein? Das ist doch noch gar nicht so lange her!
Das Alter spielt in der tat bei der Eintragung auf die Denkmalliste nur eine sehr untergeordnete Rolle. Der Denkmalstatus hängt davon nicht in erster Linie ab. Auch der Zustand eines Gebäudes hat darauf keinen Einfluss.
Wichtig für die Eintragung in die Denkmalliste sind Eigenschaften des Gebäudes selbst. Kann es uns Geschichte erzählen? Hat es beispielsweise historische, künstlerische oder technische Bedeutung in dem Ausmaß, dass es beispielhaft für das Bau- und Gestaltungswesen einer Epoche stehen? Auch die Seltenheit ist relevant. So wird jedes Bauwerk des Mittelalters als Denkmal gelten können, niemand wird das in Frage stellen. Bei Bauten und Objekten der Nachkriegsmoderne oder gar der 1990er Jahre geschieht das aber regelmäßig. Aus diesem Grund setzt die Ermittlung des Denkmalwerts eine objektive und wissenschaftliche Untersuchung voraus.
Über diese Frage sprechen in der ersten Folge des Podcasts im Jahr 2022 die beiden Pressesprecher*innen des BLDAM, Julia Gerber und Dr. Christof Krauskopf.